Aufnahmemerkmale zur Schulanmeldung
Die Grundschule Bredenbek ist eine von drei Grundschulen in Trägerschaft des Amtes Achterwehr. Sie ist gemäß Entscheidung des Schulträgers verantwortlich für die Organisation der Erstanmeldung zum Schulbesuch schulpflichtig werdender Kinder aus der Gemeinde Bredenbek. Im Rahmen der grundsätzlich freien Schulwahl (§ 24 SchulG) können auch Eltern aus anderen Gemeinden ihre Kinder zum Schulbesuch in Bredenbek anmelden.
Überschreitet die Zahl der Anmeldungen die ggf. von der Schulaufsichtsbehörde festgesetzte Aufnahmekapazität, ist ein Auswahlverfahren durchzuführen.
Als Aufnahmemerkmale gelten mit Beschluss der Schulkonferenz vom 23.06.2016:
Ein Geschwisterkind oder Kind aus demselben Haushalt ist in dem Schuljahr, für das die Aufnahme beantragt worden ist, noch Schülerin oder Schüler der Grundschule Bredenbek.
Ein Kind wohnt im Amtsbereich Achterwehr und kann aufgrund fehlender Busverbindungen keine andere Grundschule des Schulträgers erreichen.
Kürzere Dauer für den Schulweg vom Wohnort zur Schule unter Nutzung des ÖPNV oder des freigestellten Schülerverkehrs.
Falls diese Kriterien nicht mehr anwendbar sind, werden die verbliebenen freien Plätze über ein Losverfahren verteilt.