Merkblatt für Eltern
Was tun, wenn…Ihr Kind krank ist?
Bitte rufen Sie bis 7.30 Uhr in der Schule an und sprechen ggf. auf den Anrufbeantworter.
…Ihr Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen kann?
Bitte geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung (Eintrag ins Logbuch) mit. Es wird dann während des Sportunterrichts auf der Bank sitzen oder in einer anderen Klasse beaufsichtigt.
…Sie Ihr Kind aus wichtigem Grund beurlauben lassen möchten?
Bitte stellen Sie rechtzeitig einen Antrag über die Klassenlehrerin Ihres Kindes. Beurlaubungen direkt vor und nach den Ferien können nicht genehmigt werden.
…Ihr Kind an einer ansteckenden Kinderkrankheit (z.B. Scharlach, Masern, Keuchhusten) oder Kopflausbefall leidet?
Laut Infektionsschutzgesetz müssen Sie uns alle ansteckenden Kinderkrankheiten umgehend melden, um die Zahl der Ansteckungen so gering wie möglich zu halten.
…Ihr Kind etwas verloren hat?
Alle Fundsachen finden Sie in einer Kiste im Treppenhaus.
Immer zu den Sommerferien werden alle Fundsachen zum Amt Achterwehr ins Fundbüro gebracht.